| Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenznehmer erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm
CopperField einschließlich Dokumentation und Datenträger.
(2) Diese Teile sind urheberrechtsgeschützt.
§ 2 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
(1) Der Lizenznehmer darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist.
Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms
vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware
sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(2) Darüber hinaus kann der Lizenznehmer eine Vervielfältigung zu Sicherungs-
zwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie
angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des
überlassenen Programms zu kennzeichnen und mit dem der Programmdokumentation
beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen.
(3) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das
Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhin-
dern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind
an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzube-
wahren. Die Mitarbeiter des Lizenznehmers sind nachdrücklich auf die Einhaltung
der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
(4) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes
auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Lizenznehmer
nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über
den Lizenzgeber zu beziehen.
§ 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1) Der Lizenznehmer darf das Programm CopperField auf jeder ihm zur Ver-
fügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Lizenznehmer jedoch die Hard-
ware, muß er die Software aus der bisher verwendeten Hardware löschen.
(2) Bei einem Rechnerwechsel muss die Netzwerkkarte wieder verwendet werden.
Sollte es nicht möglich sein, muss die Netzwerkkarte an die IEV GmbH
zurückgeschickt werden und Ihr Unternehmen erhält im Austausch gegen
eine Bearbeitungsgebühr eine neue Netzwerkkarte mit dem dazugehörigen Lizenzcode.
(3) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als
nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Lizenznehmer die Software auf
mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere Mit-
arbeiter, muß er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.
(4) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder
eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die
Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird.
Möchte der Lizenznehmer die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger
Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muß er eine zeitgleiche Mehrfachnut-
zung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder dem Lizenzgeber eine
besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an
das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu ent-
richtende Netzwerkgebühr wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer umgehend mitteilen,
sobald dieser dem Lizenzgeber den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich
der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekanntgegeben hat. Der Ein-
satz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerk-
gebühr zulässig.
§ 4 Rekompilierung und Programmänderungen
(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen
(Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen
Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer
Programmänderung sind nicht zulässig.
(2) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Progammidentifikation
dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 5 Garantie
Die IEV GmbH garantiert hiermit ausschließlich dem Erstkäufer dieses Produktes, daß die Leistungen der beiliegenden CD-ROM im Wesentlichen, daß die Angaben den Handbüchern entsprechen und daß die Original-CD-ROM frei von Material- und Her-stellungsfehlern ist. Diese Garantie gilt für sechs Monate ab Kaufdatum. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Sie, sofern die CD Mängel aufweist, kosten-losen Ersatz. Dazu senden Sie die CD-ROM mit dem datierten Kaufbeleg, einer kurzen Beschreibung des Defekts und Ihrem Absender an IEV GmbH, Abt. Kundenberatung, Kronsforder Allee 130-132, D-23560 Lübeck. Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die durch Mißbrauch, Beschädigung oder Überbeanspruchung verursacht wurden. Bezüglich der CD-ROM wird keine weitere Garantie übernommen.
IEV GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Mißbrauch, Mangel an Pflege, falsche Anwendung, Veränderung, Reparatur, Überanspruchung oder durch sonstige äußere Einwirkung entstehen. Diese Garantie berührt in keiner Weise Ihre gesetzlich festgelegten Rechte.
§ 6 Haftung
Mit Ausnahme der unter § 5 aufgeführten Sachverhalte sind mit diesem Produkt
keinerlei Garantien, Bedingungen, Vertragsabsprachen, Verpflichtungen oder
ähnliches verbunden, weder ausdrücklicher noch implizierter, gesetzlicher
oder irgend einer anderen Natur. IEV GmbH kommt unter keinen Umständen für mehr als den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts auf. Die IEV übernimmt keinerlei Haftung für indirekte oder Folgeschäden jeder Art, die durch den Gebrauch des Produkts möglicherweise entstehen können. Hierzu zählen unter anderem auch entgangene Profite oder Einkünfte, Schäden an Soft- oder Hardware oder Kosten, die durch den Ausgleich verlorener Zeit, Daten oder aus irgendeinem anderen Grund entstehen.
Nichts vom oben Angeführten begrenzt oder schließt IEV-Haftung im Falle
von durch der IEV direkt verschuldeten entstandenen körperliche Verletzungen aus. Hier greifen die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sind, geben Sie das
Produkt unverzüglich, vollständig und unbenutzt zusammen mit der Rechnung an die IEV zurück.
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